Lüneburg, am Freitag den 25.04.2025

Urteil: IHK-Beitragssatzung ist rechtswidrig — die hält gegen

von Carlo Eggeling am 25.06.2024


Es war bestimmt ein Zufall: Am Morgen stellte die Kammer die Pläne für ihren Um- und Ausbau am Sand vor mit dem Trommelwirbel, dass es nicht bei veranschlagten 25 Millionen Euro Baukosten bliebe, sondern dass man jetzt davon ausgeht: Es werden zehn Millionen mehr. Am Abend gegen viertel vor neun eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts mit einem zweiten Trommelwirbel: Zwei Kläger bekamen in ihren jeweiligen Verfahren Recht mit der Auffassung, die Beitragssatzung der Kammer sei rechtswidrig.

Genannt ist in dem Papier auch der Komplex am Sand. Es klingt kompliziert: "Indem die IHK u.a. je nach Haushaltslage jährlich Mittel für das Projekt „Gebäude Lüneburg“ angespart habe, ohne hierfür eine Kostenschätzung aufzustellen, habe sie gegen die haushaltsrechtlichen Grundsätze des Gebots der Schätzgenauigkeit und der Jährlichkeit verstoßen." Einfach zusammengefasst heißt es in der Erklärung des Gerichts, die Buchführung der Kammer sei Murks, sie verstoße gegen "die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung sowie gegen die Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts". Das bezieht sich auf die Haushaltsjahre 2021 und 2022. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts lässt die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu.

Wahrscheinlich dürfte die Kammer diesen Weg gehen. Auf Nachfrage äußert sich die Kammer noch zurückhaltend. Man prüfe die Urteilsbegründungen und überlege, ob es in die nächste Instanz gehe. Denn man fühlt sich zu unrecht verurteilt: "Selbstverständlich werden die Jahresabschlüsse unserer IHKLW nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft und haben auch für die Wirtschaftsjahre 2021 und 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers erhalten. Dadurch wird unter anderem bestätigt, dass die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln." Es dürfte auch um die Frage, gehen, ob damit auch die Bescheide für andere Mitglieder der Kammer hinfällig sein könnten. Die IHK Lüneburg-Wolfsburg ist die Vertretung für 70 000 Unternehmen. 

Für das Bauprojekt am Sand, jetzt mit 35 Millionen Euro kalkuliert, sieht die Kammer keine Probleme. Wörtlich: "Ausdrücklich klarstellen möchten wir, dass die komplette Investitionssumme für den Weiterbau im Gesamtwirtschaftsplan mit Mitteln aus Eigenkapital (15 Mio Euro) und Fremdkapital (20 Mio Euro) gedeckt ist. Die Mitgliedsbeiträge müssen nicht erhöht werden." Carlo Eggeling

Ein Bericht über die Aus- und Umbaupläne findet sich bei Lüneburg aktuell.

© Fotos: ca


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