Pressemitteilung Verdacht auf Tularämie
von Landkreis am 06.01.2025Verdacht auf Tularämie
Bei einem Feldhasen gibt es einen Hinweis auf Tularämie, auch als „Hasenpest“ bekannt. Das tote Tier wurde im Raum Lemgow gefunden und der Erreger Francisella tularensis im Veterinärinstitut Hannover (LAVES) aus der Leber isoliert. Bis zur Bestätigung des Erregers durch das Friedrich-Löffler-Institut gilt der Befund als amtlicher Verdacht.
Bei der Tularämie handelt es sich um eine hochansteckende bakterielle Erkrankung. Der Feldhase ist in Deutschland das Hauptreservoir. Die Übertragung erfolgt durch blutsaugende Insekten aber auch durch unmittelbaren Kontakt mit Ausscheidungen oder Schmierinfektionen, oral oder das Einatmen von erregerbehafteten Aerosolen oder Staub. Am häufigsten betroffen sind Kaninchen und Nagetiere wie Ratten oder Mäuse, aber auch Wildwiederkäuer und Fleischfresser (z.B. Jagdhunde) - letztere meist symptomlos. Für Haus- und Nutztiere spielt die Erkrankung eine untergeordnete Rolle. Die Krankheit ist eine Zoonose, es können sich also auch Menschen beispielsweise bei der Jagd und im Umgang mit Feldhasen anstecken. Die Symptome ähneln anfangs einer Grippe, je nach betroffenen Organ können jedoch später auch diverse Entzündungen auftreten.
Auch wenn die Krankheit als hochansteckend gilt, wurde die Hasenpest nur selten beim Menschen nachgewiesen. Ein Ansteckungsrisiko besteht vor allem für Försterinnen / Förster, Jagdausübende oder tierärztliches Personal im Umgang mit toten Feldhasen bzw. bei der Verarbeitung von frischem oder aufgetautem Wild.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.
Die Tularämie ist meldepflichtig, veterinärrechtliche Maßnahmen sind bei Vorliegen von Einzelfällen nicht erforderlich. In 2024 sind für Niedersachsen weniger als 10 Fälle von infizierten Tieren gemeldet worden, verteilt auf mehrere Landkreise.
Vorsichtsmaßnahmen
Das Veterinäramt rät zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:
Tote Feldhasen oder erkrankte Tiere nicht anfassen, sondern informieren Sie den/die zuständige/n Jagdpächter/in.
Allgemeine Hygienemaßnahmen bei der Jagdausübung einzuhalten und gegebenenfalls zum Selbstschutz beim Ausweiden von Feldhasen oder der Beseitigung von Kadavern eine Gesichtsmaske und Handschuhe zu tragen.
Als verdächtig erlegte Feldhasen oder Wildkaninchen und frisch tot aufgefundene Tiere können von der Jägerschaft im Veterinäramt zur kostenfreien Untersuchung abgegeben werden.
Die Erkrankung ist durch die nachweisenden Labore meldepflichtig.
Hintergründe
Hintergründe zur Tularämie hält das Niedersäschische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereit.
https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/zoonosen/tularamie-hasenpest-218013.html
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