Lüneburg, am Donnerstag den 21.11.2024

Politik will Erbauzins neu regeln

von Stadt Lüneburg am 14.11.2024


Das teilt die Stadt mit:

„Politik und Verwaltung haben ein Erbbau-Modell entwickelt, das gemeinwohlorientiert ist und gleichzeitig das Individualwohl nicht aus den Augen verliert“, sagt Stadtkämmerer Matthias Rink. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe, die sich seit Mai dieses Jahres mit dem künftigen Umgang mit Erbbaurechten in Lüneburg beschäftigt hat, ist jetzt zu einem Konsens gekommen. „Das Ergebnis ist zutiefst solidarisch“, fasst Rink die Entscheidung der Politik zusammen. Veränderte Konditionen werde es für Erbbauberechtigte bei Verlängerungen von Verträgen auch künftig geben: „Das ist absolut üblich, auch bei Personen, die zum Beispiel ein Eigenheim über eine Bank finanzieren“, betont der Kämmerer.



Konkret sieht das Lüneburger Modell folgende Eckpunkte vor:

- Der Erbbauzins für Grundstücke mit Wohnbebauung wird von 4 auf 3,5 Prozent gesenkt.

- Grundlage bleibt der Bodenwert. Bei dessen Ermittlung werden berücksichtigt: die vorhandene Restlaufzeit eines Erbbaurechts, die pauschalierten Erschließungskosten sowie außergewöhnliche Beeinträchtigungen aufgrund der Lage des Grundstücks.

- Bei Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind wird der Erbbauzins um 1 Prozentpunkt abgesenkt. Voraussetzung ist, dass die Erbbauberechtigten und das Kind die Immobilie bewohnen und dort gemeldet sind (Erstwohnsitz).

- Gleiches gilt, wenn es sich bei den Erbbauberechtigten um Senior:innen handelt. Auch für sie beträgt der Erbbauzins 2,5 statt 3,5 Prozent. Als Nachweis ist der Bezug einer Rente o.ä. erforderlich.

- Sollten Fördervoraussetzungen zum sozialen Wohnungsbau erfüllt oder die Bereitstellung eines Erbbaurechts im öffentlichen Interesse liegen, wird schuldrechtlich auf 1,5 Prozent des Erbbauzinses verzichtet.

- Sofern zusätzlicher Wohnraum (bspw. Einliegerwohnungen) auf Erbbaugrundstücken geschaffen wird, ist eine Absenkung um 0,5 Prozent vorgesehen.



Diese Eckpunkte sollen – vorbehaltlich der ausstehenden Gremienbeschlüsse – zukünftig bei der erstmaligen Bestellung von Erbbaurechten und bei der Erneuerung von auslaufenden Erbbaurechten in Bezug auf Wohnbebauung gelten. Beraten wird dieses Modell im Finanzausschuss (21. November) sowie im Verwaltungsausschuss (26. November). Eine Entscheidung trifft dann der Rat am 28. November.



Zum Hintergrund:

Die Hansestadt Lüneburg bewirtschaftet insgesamt rund 2000 Erbbaurechte. Davon entfallen circa 1200 auf die Stiftungen Hospital Zum Graal, Hospital Zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof. Als Maßstab ist bei der Bewirtschaftung stets zu berücksichtigen, dass Stadt und Stiftungen ihre Grundstücke grundsätzlich nicht unter Wert vergeben dürfen. Ziel der Arbeitsgruppe war es, die bisherigen Preissprünge im Zuge der Erneuerungen von Erbbaurechten weitestgehend moderat zu halten.

© Fotos: Stadt Lüneburg


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