Osterfeuer in Lüneburg
am 02.04.2015Osterfeuer Fragen und Antworten zum Thema Osterfeuer Wer darf ein Osterfeuer in der Hansestadt Lüneburg abbrennen? Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereine, die in der jeweiligen Ortsgemeinschaft verankert sind. Wer dies in den vergangenen Jahren war, kann der Liste in der rechten Spalte entnommen werden. In der Woche vor Ostern werden die genehmigten Osterfeuer in der Presse und auf dieser Homepage bekannt gemacht.
An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit dürfen Osterfeuer abgebrannt werden? Gründonnerstag oder Ostersamstag in der Zeit von 14 bis 23 Uhr.
Ist eine Genehmigung notwendig? Ihr Ansprechpartner Hansestadt Lüneburg Dörte Schorling 04131 309 - 3471 E-Mail senden Ja, es ist eine Genehmigung notwendig. Die Genehmigung kann beim Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg beantragt werden. Dort gibt Dörte Schorling gerne Auskunft. Der Antrag kann auch formlos per Mail gestellt werden und muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin gestellt worden sein. Die Feuerwehreinsatzleitzentrale und die Polizei Lüneburg erhalten Auszüge der Genehmigung zur Kenntnis.
Wo darf ein Osterfeuer abbrennen? Die Karte mit den Abbrennorten der Osterfeuer befindet zum Download in höherer Auflösung in der rechten Spalte. Grafik: Hansestadt Lüneburg - Bereich Umwelt - Lars Gloger
Die Karte mit den Abbrennorten der Osterfeuer befindet zum Download in höherer Auflösung in der rechten Spalte. Grafik: Hansestadt Lüneburg - Bereich Umwelt - Lars Gloger Ein Osterfeuer darf grundsätzlich nur dort abgebrannt werden, wo es bisher auch guter Brauch war. Die jeweilige Lage kann dem Plan entnommen werden.
Gibt es Richtlinien zur Größe und zum Material eines Osterfeuers? Die erlaubte Größe von Osterfeuern richtet sich danach, ob die Feuerstelle innerhalb oder außerhalb der bebauten Ortslage liegt. Innerhalb bebauter Ortslage dürfen nur gleichzeitig 4 m³ Gehölz verbrannt werden, außerhalb maximal 48 m³ (16 m² Grundfläche und 3 Meter hoch aufgeschichtet). Selbstverständlich darf innerhalb der genehmigten Zeit Brennmaterial nachgelegt werden. In welcher Ortslage sich der Standort befindet, kann dem Plan entnommen werden. Bei Unklarheiten rufen Sie gerne Dörte Schorling an. Als Brennmaterial darf nur trockenes Holz, Gehölz und Strauchschnitt verwendet werden.
Was passiert, wenn ein Osterfeuer ordnungswidrig abgebrannt wird? In erster Linie gesht es um die Sicherheit, d.h. dass im ungünstigsten Fall die Feuerwehr gerufen werden muss, um das Feuer zu löschen. Eine weitere Folge wäre ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber dem Genehmigungsinhaber.
Was muss noch beachtet werden?
Die Osterfeuer dürfen nicht im Rahmen einer „geschlossenen Gesellschaft“ durchgeführt werden. Sie sind öffentlich. Das ist der Charakter eines Brauchtumfeuers Bei starkem Wind besteht die Gefahr von Funkenflug und weitreichender Belästigung anderer Bürger. Deshalb ist das Abbrennen des Feuers bei starkem Wind untersagt. Eine für den Feuerschutz geeignete Person muss im Antrag namentlich mit Telefonnummer aufgeführt sein. Das zu verbrennende Material darf erst am Tage des Osterfeuers aufgeschichtet werden. Weil Kleinlebewesen, insbesondere Vögel, sehr schnell das Material als Versteck zum Nestbau nehmen, ist es sinnvoll, das Material nicht früher als eine Woche vor Ostern zur Feuerstelle zu bringen. Die Feuerreste (Aschen) sind umgehend nach dem Abkühlen zu beseitigen. Sie dürfen insbesondere wegen ihrer hohen Schwermetallgehalte nicht in der Landschaft verstreut werden, sondern müssen als Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die Freiwillige Feuerwehr Lüneburg gibt auf ihrer Internetseite weitere Sicherheitshinweise zum Abbrennen von Osterfeuern.
http://www.hansestadtlueneburg.de/Home-Hansestadt-Lueneburg/Bauen-Umwelt-und-Energie-hansestadt-lueneburg/Umwelt-hansestadt-lueneburg/tabid-9457.aspx/created-1/
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