Lüneburg, am Samstag den 26.04.2025

Ohne Wahlbenachrichtigung wählen

von Landkreis Lüneburg am 11.02.2025


Vor der Bundestagswahl 2025 sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung bereits Anfang Februar (am 21. Tag vor der Wahl / 2.Februar) erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Eintragung ins Wählerverzeichnis, die Örtlichkeiten am Wahltag und wie Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Ein Grund für eine fehlende Wahlbenachrichtigung kann etwa ein Umzug sein, da dann beim Verschicken noch ein anderer Hauptwohnsitz gemeldet war oder es gab andere Probleme bei der Zustellung.

Wer bislang noch keine Wahlbenachrichtigung hat, sollte sich mit seiner Samtgemeinde (Elbtalaue, Gartow, Lüchow) in Verbindung setzen.

Im Landkreis Lüneburg sind es die Samtgemeinden / Einheitsgemeinden, bzw. die Städte Lüneburg und Bleckede. Grundlage ist der Eintrag ins Wählerverzeichnis, welches bei den genannten Kommunen geführt wird. Auch ohne die Wahlbenachrichtigungskarte kann gewählt werden.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können auf den Internetseiten der Samtgemeinden (Elbtalaue, Gartow, Lüchow) online beantragt werden. Auch im Landkreis Lüneburg bieten die meisten Kommunen einen entsprechenden Online-Service.

Und auch ohne Wahlbenachrichtigung, können diese formlos per Post oder Mail bei den Samtgemeinden beantragt werden. Die Wahlscheine werden dann per Post verschickt (Brieflaufzeit 3 Tage berücksichtigen). Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich in der Gemeinde beantragt werden, dafür ist ein amtlicher Ausweis nötig. In den Gemeinden kann auch direkt gewählt werden.

Wahllokal

Und auch trotz beantragter Briefwahlunterlagen kann im Wahllokal gewählt werden, dafür muss der Wahlschein (liegt den Briefwahlunterlagen bei) und ein Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, kann auch ohne die Benachrichtigung am 23. Februar 2025 im örtlichen Wahllokal wählen. Dafür muss ein amtlicher Ausweis (Personalausweis/Reisepass) vorgelegt werden.

Die Wahllokale haben am 23. Februar 2025 von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

© Fotos: Pixabay Beispielfoto


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