Lüneburg, am Montag den 28.04.2025

Neuerungen beim Bewohnerparken ab 2025 – Hansestadt informiert Anwohnende

von Hansestadt Lüneburg am 30.12.2024


Hansestadt Lüneburg. Im neuen Jahr stehen verschiedene Änderungen beim Thema Parken an. Dabei geht es auch um die Neuordnung des Bewohnerparkens in der Hansestadt. Auf Grundlage des Ende 2023 vorgestellten Parkraumbewirtschaftungskonzeptes werden ab dem 1.1.2025 die Gebühren für das Bewohnerparken erhöht -  auf künftig 10 Euro pro Monat. Im Laufe des ersten Quartals 2025 wird es zudem zu Änderungen bei den Bewohnerparkbereichen kommen. Bestehende Bereiche werden umstrukturiert und neue Gebiete kommen hinzu.

 

Alle Lüneburger:innen, die von den Änderungen betroffen sind, wurden in den letzten Tagen von der Stadtverwaltung angeschrieben und darüber informiert, was sich ändert und was zu bedenken ist. „Es ist vorerst nichts zu veranlassen“, betont Susanne Twesten. Bestehende Parkausweise behielten bis zum regulären Auslaufen ihre Gültigkeit.

 

Sollte sich der Bewohnerparkbereich ändern, bekommen Anwohnende, die einen Parkausweis besitzen, automatisch und kostenlos einen neuen Ausweis zugeschickt. Dieser hat dann die identische Gültigkeitsdauer wie der zuvor bestehende Ausweis.

 

Für alle die, deren Straße neu einem Bewohnerparkbereich zugeordnet wird, besteht die Möglichkeit, erstmals einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. „Sobald die Ausweisung, also Beschilderung, der neuen Bewohnerparkbereiche im ersten Quartal 2025 erfolgt ist, können dafür entsprechende Anträge gestellt werden“, erklärt Twesten. Diese erfolgen online über das städtische Serviceportal oder persönlich beim Bürgeramt. „Im Übrigen werden wir über die Presse den Abschluss der Beschilderungsarbeiten bekannt geben“, so Twesten. Gleichzeitig ist dann in dem Serviceportal eine Parkgebietssuche eingerichtet, in der die Betroffenen den für sie geltenden Bewohnerparkbereich finden und einen Ausweis beantragen können.

 

„Die Umstellung und Anpassung der Beschilderung wird sicherlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen“, sagt Twesten. Sie bittet um Verständnis, wenn in der Übergangszeit das eine oder andere noch hakt und versichert: „Die Kolleg:innen des städtischen Verkehrsaußendienstes werden in der Übergangszeit mit größtmöglicher Kulanz die Parkregelungen überwachen.“

 

Nach dem Bewohnerparken wird es in einem zweiten Schritt darum gehen, das Gebührenparken anzupassen – die Umsetzung erfolgt ab Mitte 2025 nach den entsprechenden Gremienbeschlüssen.

 

Die wichtigsten Informationen zum Bewohnerparken im Detail:

 

 

Personen, die bereits über einen Bewohnerparkausweis verfügen:

 

1.           Wenn der Bewohnerparkbereich nicht geändert wird:

•             Der aktuelle Bewohnerparkausweis bleibt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit unverändert gültig.

•             Nach Ablauf dieser Gültigkeit kann der Bewohnerparkausweis erneut beantragt werden. Die neue Gültigkeitsdauer ist auf ein Jahr begrenzt und die Gebühr beträgt künftig 120 Euro.

 

2.           Wenn der Bewohnerparkbereich geändert wird:

•             Der Bewohnerparkausweis verliert mit der neuen Beschilderung und den geänderten Parkbereichszuschnitten seine Gültigkeit.

•             Es muss nichts veranlasst werden. Der neue Ausweis wird automatisch und kostenfrei versandt. Dieser hat die identische Gültigkeitsdauer wie der Ausweis, der ausgetauscht wird.

•             Sollte die Gültigkeit des neuen Bewohnerparkausweises im Laufe des Jahres ablaufen, muss – wie immer -  rechtzeitig ein neuer Bewohnerparkausweis beantragt werden.

 

Personen, deren Adresse künftig in einem neu eingerichteten Bewohnerparkbereich liegt:

Falls die Straße erstmals einem Bewohnerparkbereich zugeordnet wird, haben Anwohnende die Möglichkeit, erstmals einen Bewohnerparkausweis zu beantragen:

 

•             Die Ausweisung, also Beschilderung, der neuen Bewohnerparkbereiche erfolgt im ersten Quartal 2025.

•             Nach der Umsetzung und der entsprechenden Beschilderung können entsprechende Anträge gestellt werden – entweder online oder persönlich:

•             Online: Über das Serviceportal auf der Website der Hansestadt Lüneburg. Die Online-Dienste führen Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.

•             Persönlich: Im Einwohnermeldeamt, Bardowicker Straße 23, 21335 Lüneburg (nur mit Termin unter www.lueneburg.de/termin).

 

Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis:

•             Haupt- oder Nebenwohnsitz in Lüneburg und Wohnsitz innerhalb eines Bewohnerparkbereiches.

•             Weder eine Garage noch einen Einstellplatz steht zur Verfügung.

•             Anwohner:in ist Halter:in des Fahrzeugs oder nutzt dieses nachweislich dauerhaft.

© Fotos: Pixabay Beispielfoto


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