Kinderheim Wilschenbruch darf abgerissen werden
von Hansestadt Lüneburg am 01.12.2015Ulrich Mädge kritisiert die rein theoretische Sichtweise der Gerichtsentscheidung.
Das OVG Lüneburg hat heute dem Eigentümer Recht gegeben. Das ehemalige Kinderheim Wilschenbruch darf abgerissen werden. Oberbürgermeister Mädge äußert sich zum heutigen Beschluss:
"Wir müssen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes akzeptieren, auch wenn sie dem Eigentümer den Weg zum Abriss eines Gebäudes ebnet, das wir angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation mehr als dringend benötigen. Die Gerichtsentscheidung basiert in meinen Augen auf einer rein theoretischen Sichtweise.
Die reale Situation sieht in der Hansestadt Lüneburg so aus, dass wir vor diesem Wochenende in der jüngsten Ratssitzung die aktuellen Zahlen genannt haben, die da lauteten 30 Zuzüge pro Woche bis zum Jahresende - und am Montag nach demselben Wochenende besagen die aktuellen Zahlen des Landes, dass je 70 Personen in den nächsten Wochen kommen und in den weiteren Wochen des Jahres dann noch einmal 60, also mehr als doppelt so viele. Die reale Situation sieht so aus, dass Anfang der kommenden Woche alle Plätze in allen acht Gemeinschaftsunterkünften belegt sind. Ich weiß nicht, wie lange wir noch darum herumkommen Turnhallen zu belegen - für das OVG, das lese ich aus der Entscheidung, die erste Priorität.
Die Verwaltung wird weiterversuchen die Hilfesuchenden menschenwürdig unterzubringen. Gleichzeitig fordere ich als Oberbürgermeister die Landesregierung und den Landtag auf, umgehend eine entsprechende Gesetzeslage wie in den Hansestädten Hamburg und Bremen zu schaffen." Hintergrund: Die Hansestadt wollte das große, leerstehende ehemalige Kinderheim in Wilschenbruch für Flüchtlinge anmieten, der Eigentümer hat dies abgelehnt, Abriss-Vorbereitungen standen unmittelbar bevor. Die Hansestadt hat darum per Verfügung den Abriss verhindern wollen und das Haus notfalls auch gegen den Willen des Eigentümers herrichten und gegen monatliche Zahlungen als Flüchtlingsunterkunft nutzen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab jetzt letztlich dem Eigentümer Recht.
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am 02.12.2015 um 15:09:24 Uhr