Lüneburg, am Dienstag den 29.04.2025

Gestaltungssatzung als Broschüre

von Hansestadt Lüneburg am 10.03.2016


Damit Lüneburg so attraktiv bleibt, gibt es eine Gestaltungssatzung, die jetzt als Broschüre erhältlich ist..

Die Lüneburger Altstadt ist ein Juwel. Das finden nicht nur die allermeisten Bewohner selbst oder Serienproduzenten, sondern auch viele Besucher Lüneburgs - jährlich kommen etwa sieben Millionen Tagesgäste. Es ist unter anderem die mehr als 1000-jährige Geschichte und der damit einhergehende ganz individuelle Charme der Hansestadt, die sie so attraktiv machen. Und dieses bauhistorische Erbe gilt es zu erhalten. Genau deswegen gibt es die Gestaltungssatzung der Hansestadt Lüneburg. Im Dezember 2013 hatte der Rat der Hansestadt die Satzung beschlossen, die im Januar 2014 in Kraft getreten ist.

Sie dient allen Hausbesitzern oder Gewerbetreibenden in der Altstadt als verbindliches Regelwerk für bauliche, gestalterische oder technische Veränderungen an ihren Häusern. Beispielsweise gibt es die Gestaltung der Gauben, Fenster oder der Dacheindeckung vor. Die Vorschriften des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes bleiben von der Satzung allerdings unberührt. Handelt es sich also bei einem Gebäude um ein Baudenkmal - Einzel - oder Gruppenbaudenkmal - bedarf es für eine Umgestaltung, über die Regelungen der Satzung hinaus, grundsätzlich einer denkmalrechtlichen Genehmigung der Hansestadt Lüneburg.

Bereits 1978 führte der Lüneburger Rat die örtlichen Bauvorschriften für die Gestaltung der Altstadt ein. Heike Gundermann, Stadtbaurätin der Hansestadt Lüneburg, weiß aber, dass eine Überarbeitung mittlerweile nötig war: "In den knapp 40 Jahren hat sich einiges verändert. Ein Beispiel sind technische Neuerungen. Zur Erleichterung haben wir zwei Satzungen zusammengefasst und Vereinfachungen für die praktische Umsetzung eingearbeitet".

Exemplare der neuen Broschüre Gestaltungssatzung liegen im Rathaus aus oder können im Fachbereich Bauaufsicht/ Denkmalpflege (Neue Sülze 35) abgeholt werden.



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