Fragen der FDP Fraktion an den Rat und die OB der Stadt
von Frank Soldan FDP am 31.07.2024zur nächsten Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 22.08.2024, stellt die FDP-Fraktion die im Anhang beigefügten Anfragen und den beigefügten Antrag. Vor kurzem berichtete Mario Barth über die LED-Anzeigen für Radfahrende in Lüneburg. Diese Anzeigetafeln sollen 150.000 € gekostet haben. Wir fragen dazu die Verwaltung: 1. Stimmt die Angabe der Kosten? 2. Wurden diese Anzeigetafeln mit Hilfe von Fördermitteln finanziert? Wenn ja, welche und wieviel? 3. Was genau ermöglicht das System, das hinter den Anzeigetafeln steht? 4. Ist geplant, weitere solcher Anzeigetafeln anzuschaffen? 5. Wie bewertet die Verwaltung den Nutzen dieser Anzeigen? 6. Wenn eine Zählung der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer möglich ist, wann werden die Ergebnisse veröffentlicht? Stadt und Polizei sind eine "Sicherheitspartnerschaft" eingegangen. 1. Was genau bedeutet das? 2. Wie sieht die Zusammenarbeit genau aus? 3. Welche Vorteile bringt diese Partnerschaft den städtischen Bereichen und der Polizei? 4. Welche Vorteile haben die Einwohner und Einwohnerinnen unserer Stadt davon? 5. Werden Daten ausgetauscht? Wenn ja, welche? 6. Wir gehen davon aus, dass die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt und die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Erfahren Bürgerinnen und Bürger, wenn ihre Daten ausgetauscht werden? 7. Kann man den Austausch von persönlichen Daten unterbinden? zur nächsten Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg stellt die FDP-Fraktion den folgenden Antrag: Die Straßenausbaubeitragssatzung der Hansestadt Lüneburg wird zum 1.1.25 ersatzlos gestrichen. Begründung Seit Jahren werden keine Straßenausbaubeiträge für die vorhandenen Straßen in Lüneburg erhoben. Das zeigt, dass diese Satzung ersatzlos gestrichen werden kann. Jeder Bauherr zahlt für sein Baugrundstück einmalig Erschließungsbeiträge. Grundsätzlich ist ein Grundstück nämlich erst dann baureif, wenn es unter anderem ans lokale Verkehrsnetz angeschlossen ist (wir erleben das gerade beim Verkauf der Grundstücke beim Baugebiet Wienebüttel). Die Straßen, Plätze und Wege, für deren Herrichtung der Grundstückseigentümer gezahlt hat, bleiben aber im Eigentum der Kommune. Und Art 14 Satz 2 unseres Grundgesetzes sagt "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Also hat die Kommune sorgfältig mit ihrem Eigentum umzugehen und es auch zum Wohle der Allgemeinheit zu erhalten. Jeder Grundstückseigentümer hat jährlich Grundsteuer an die Kommune zahlen. Dass diese Steuer mittlerweile fast die größte Einnahmequelle unserer Stadt ist, ist uns klar und wir stellen sie auch nicht infrage. Wir nehmen an, wenn ich für mein Grundstück jährlich an die Kommune eine Steuer zahle, dann wird diese unter anderem auch dazu genutzt, dass ich mein Grundstück sicher und gut erreichen kann. Schließlich ist mein Grundstück nur Bauland geworden, weil es ordnungsgemäß an die Verkehrsinfrastruktur angebunden wurde. Und dafür habe ich schließlich Erschließungsbeiträge gezahlt. Weit gefehlt! Denn die Stadt erhebt zur Deckung Ihres Aufwands für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Strassen, Wege und Plätze - insgesamt, in Abschnitten oder Teilen - von den Eigentümern/Erbbauberechtigten der Grundstücke, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet, Beiträge. Ist es ein "besonderer wirtschaftlicher Vorteil", wenn man sein Grundstück zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto vernünftig erreichen kann - wofür ja Erschließungsbeiträge bezahlt wurden? Oder ist es nicht eine normale Aufgabe der Kommune, diesen Zustand zu erhalten - Siehe Art 14 GG. Und warum müssen nur Grundstückseigentümer zahlen und nicht auch alle anderen, die dort wohnen oder die, die die Straße nutzen? In den letzten Jahren schaffte es unsere Stadtverwaltung, Bürger so selten wie möglich an den Sanierungsmaßnahmen zu beteiligen. Unseren Dank dafür! In den letzten 16 Jahren wurden Straßenausbaubeiträge nur für die Sanierung von 4 Straßen erhoben. Und die Summe, die die Bürger zahlten, machten je ca. 0,06 % der städtischen Einnahmen im jeweiligen Haushaltsjahr aus. Für den Gesamthaushalt ein verschwindend geringer Posten, für den einzelnen Bürger oft ein dicker Brocken. Eine Satzung, die in den letzten 5 Jahren nicht mehr angewandt wurde, ist überflüssig und kann gestrichen werden. Aber wo die Crux liegt, wurde bei einem Antrag zur Sanierung von Bürgersteigen in Wohngebieten deutlich. Hier wären Grundstückseigentümer mit ca. 65 % der Kosten zu beteiligen, wenn in älteren Wohngebieten Gehwege grunderneuert würden. Und das ist in vielen Bereichen notwendig. Am einfachsten wäre es, wenn das Land die Erhebung untersagt bzw. nicht erlaubt. Dann müsste es nämlich für einen finanziellen Ausgleich sorgen. Das sagte der ehemalige Innenminister Schünemann (CDU) auf einer Veranstaltung seiner Partei und fordert deshalb seine Parteifreunde auf, gegen eine solche Änderung zu stimmen. Vor 5 Jahren beschäftigte sich der Rat letztmalig mit der Straßenausbaubeitragssatzung. Damals schrieb die Verwaltung in ihrer Stellungnahme, dass - anders als früher - das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) nicht mehr die Kommunen verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Es ist längst überfällig, diese aus der Zeit gefallene, überflüssige da nicht mehr angewandte und ungerechte Satzung aufzuheben.
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