Lüneburg, am Sonntag den 20.04.2025

Feuerwerksverbot an Silvester

von Hansestadt Lüneburg am 13.12.2024


Feuerwerksverbot an Silvester gilt für gesamte Lüneburger Altstadt, für den Kalkberg und das Kloster Lüne
 
Hansestadt Lüneburg. Keine Knallerei in besonders schützenswerten Bereichen von Lüneburg – das gilt auch für den diesjährigen Jahreswechsel. An Silvester und Neujahr besteht das Feuerwerksverbot für die gesamte historische Innenstadt, das
Naturschutzgebiet Kalkberg und den Bereich rund um das Kloster Lüne. Damit das Verbot eingehalten wird, kontrollieren Mitarbeitende der Hansestadt und der Polizei die geschützten Gebiete. Am Kalkberg unterstützt sie hierbei eine private Sicherheitsfirma.
 
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Feuerwerksverbot im Überblick:
 
Für welche Bereiche gilt das Verbot?
Das Verbot betrifft die Lüneburger Altstadt, das Kloster Lüne und das Naturschutzgebiet Kalkberg (Straßenliste ist unten angehängt).
 
Für welchen Zeitraum gilt das Verbot?
Das Verbot gilt jeweils ganztägig vom
31. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025. Das restliche Jahr über ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 – also das klassische Silvesterfeuerwerk mit Raketen und Böllern, das an Personen ab 18 Jahren verkauft wird – ohnehin verboten.
 
Welche Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper darf ich in der Innenstadt, am Kalkberg und beim Kloster Lüne nicht abbrennen?
Alle Kleinfeuerwerke sind verboten, das umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2. Darunter fallen etwa Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke. Ob ein Feuerwerk in die Kategorie F2
fällt, muss auf der Verpackung beim Kauf gekennzeichnet sein. Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen, sind erlaubt. Allerdings ist mit Rücksicht auf die Natur der Müll
unbedingt wieder mitzunehmen.
 
Gelten für den Kalkberg, das Kloster Lüne und die Innenstadt die gleichen Regeln?
Ja, in allen drei Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gleichermaßen verboten.
 
Warum ist Feuerwerk in der Innenstadt verboten?
Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht, kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten, zugleich erschweren die engen Gassen die Arbeit der Einsatzkräfte im Brandfall.
Das ist buchstäblich brandgefährlich für die Menschen, die in der Stadt leben. Gleiches gilt für die Anlage des historischen Klosters Lüne.

 
Warum ist das Abbrennen von Feuerwerk am Kalkberg verboten? Darf man trotzdem an Silvester auf den Kalkberg gehen?
Der Kalkberg ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, die Pflanzen und Tiere dort sind besonders schutzwürdig. An Silvester dürfen Feiernde auf dem Kalkberg weiterhin die schöne Aussicht über Lüneburg genießen. Um die Natur und dort lebenden
Tiere zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerken hier jedoch untersagt, da Tiere durch den Lärm der Böller empfindlich gestört werden, zum Beispiel Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden. Auch Besuchende, die ihren Müll hinterlassen, schaden der
Natur. Die Hansestadt wird für den Silvesterabend zusätzliche Mülleimer aufstellen. Außerdem gibt es für Besuchende die Möglichkeit, mitgeführte Feuerwerkskörper am Haupteingang des Kalkbergs zwischenzeitlich abzugeben und vom Sicherheitsdienst verwahren zu
lassen.
 
Wer kontrolliert, ob das Verbot eingehalten wird?
Mitarbeitende des Ordnungsamtes kontrollieren gemeinsam mit der Polizei die Gebiete, in denen das Verbot gilt. Am Kalkberg sind zusätzlich Sicherheitskräfte der Firma Compact Security (erkennbar mit Firmenlogo und Dienstausweis) vor Ort.

 
Wie wird das Verbot durchgesetzt? Was passiert bei Missachtung des Verbots?
Ziel der Kontrollen ist es, in erster Linie zu informieren und auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in den Gebieten hinzuweisen. Bei einer Missachtung des Verbots droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Außerdem
kann die Person des Platzes verwiesen werden.
 
Gibt es alternative Flächen, wo man stattdessen Feuerwerk zünden kann?
In den Gebieten außerhalb des geschützten Bereiches, zum Beispiel am Handwerkerplatz, am Reichenbachplatz und im Bereich am Parkplatz Sülzwiesen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 erlaubt.
 
Allgemeine Informationen
 
Rechtliche Grundlage für das Feuerwerksverbot ist die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg zum Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper).

 
Nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen
ohnehin gesetzlich bereits untersagt.
 
 
Straßenliste Feuerwerksverbot Silvester/Neujahr 2024/25
Altenbrückertorstraße
Am Berge
Am Domänenhof
Am Fischmarkt
Am Graalwall
Am Iflock
Am Marienplatz
Am Markt
Am Ochsenmarkt
Am Sande
Am Schifferwall
Am Springintgut - L 216
Am Stintmarkt
Am Sülzwall
Am Wasserturm
Am Werder
An den Brodbänken
An der Münze
Apothekenstraße
Auf dem Harz
Auf dem Kauf
Auf dem Klosterhof
Auf dem Meere
Auf dem Wüstenort
Auf der Altstadt
Auf der Rübekuhle
Bach-Platz
Bardowicker Straße
 Hansestadt Lüneburg
Seite 2 von 4
Bastionstraße
Baumstraße
Bei der Abtsmühle
Bei der Abtspferdetränke
Bei der Ratsmühle
Bei der St. Johanniskirche
Bei der St. Lambertikirche
Beim Benedikt
Beim Kalkberg
Burmeisterstraße
Conventstraße
Egersdorffstraße
Enge Straße
Finkstraße
Friedenstraße
Frommestraße
Glockenstraße
Görgesstraße
Grapengießerstraße
Große Bäckerstraße
Gummastraße
Haagestraße
Heiligengeiststraße
Hinter dem Brunnen
Hinter der Bardowicker Mauer
Hinter der Sülzmauer
Ilmenaustraße
Im Schießgraben
Im Timpen
Im Wendischen Dorfe
Hansestadt Lüneburg
Seite 3 von 4
In der Techt
Johann-Sebastian-Bach-Platz
Kalandstraße
Katzenstraße
Kaufhausstraße
Kleine Bäckerstraße
Klostergang
Koltmannstraße
Krügler-Platz
Kuhstraße
Lösegraben
Ludwigstraße
Lüner Kirchweg
Lüner Mühle
Lüner Straße
Lünertorstraße
Münzstraße
Neue Straße
Neue Sülze
Neuetorstraße - L 216
Nicolaikirche
Obere Ohlingerstraße
Obere Schrangenstraße
Papenstraße
Pastor-Harry-Kügler-Platz
Philipp-Spitta-Platz
Rackerstraße
Reitende-Diener-Straße
Ritterstraße
Rosenstraße
Rote Straße
Rotehahnstraße
 Hansestadt Lüneburg
Seite 4 von 4
Salzbrückerstraße
Salzstraße
Salzstraße Am Wasser
Scherenschleiferstraße
Schießgrabenstraße
Schlägertwiete
Schlöbckeweg
Schröderstraße
Scunthorpeplatz
Sophia-von-Bodendike Platz
St. Lambertiplatz
Sülzwallstraße
Untere Ohlingerstraße
Unt. Schrangenstraße
Viskulenhof
Vor dem neuen Tore
Vor der Sülze
Waagestraße
Wallstraße
Wandfärberstraße
Wandrahmstraße
Zollstraße
 
Fotos: Hansestadt Lüneburg

© Fotos: Hansestadt Lüneburg


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