Lüneburg, am Freitag den 25.04.2025

Es läuft was schief bei der Wahl zum Seniorenbeirat

von Carlo Eggeling am 28.09.2023



Knapp 20 000 Lüneburger, die 60 Jahre und älter sind, dürfen Delegierte für den Seniorenbeirat wählen. Doch offenbar haben Oldies die Wahlbenachrichtigung samt Wahlschein mit 78 Namen nicht erhalten. Es gibt skurrile Fälle: So hat mir ein Pensionär erzählt, seine Frau habe die Unterlagen bekommen, er selber aber nicht -- obwohl er selber kandidiert. Er habe Sozialdezernent Florian Forster darauf aufmerksam gemacht, der habe das „abgetan“, das sei Sache des "Postdienstleisters". Das empfindet der 73-Jährige als eigenwillig, denn die Stadt veranstalte die Wahl und nicht ein Postbote. Von Forster war dazu heute keine Stellungnahme zu erhalten, trotz Nachfrage in der Pressestelle der Stadt.

Inzwischen räumt man im Rathaus ein, dass es bei der internen Übermittlung von Daten von Einwohnermeldeamt zur Sozialverwaltung zu Fehlern gekommen ist. So tauchten „einige Personen nicht auf der Wahlberechtigten-Liste" auf, hätten die Unterlagen nicht erhalten. Wie viele „einige“ sind, beantwortet die Stadt auch auf eine zweite Nachfrage nicht. Es scheinen mehrere zu sein, wie eine kurze Umfrage im Bekanntenkreis ergab. Um den wahltechnischen Kunstfehler zu heilen, verschickte das Sozialdezernat die Pressemitteilung, dass sich Wähler ohne Schein im Seniorenbüro melden könnten. Erst später fiel offenbar auf, dass sich auch die melden könnten, die doch einen Wahlschein im Briefkasten stecken hatten. Wer also tricksen will, könnte zweimal abstimmen.

Das habe man heilen können, antwortete die Pressestelle auf eine entsprechende Anfrage von Lüneburg aktuell: "Wir gehen davon aus, dass all diejenigen Senior:innen, die auf der Liste stehen, auch einen Brief erhalten haben. Bei Meldungen fehlender Wahlunterlagen haben wir so nun die Möglichkeit, die Namen mit der Liste abzugleichen. Nur wer nicht auf der Liste steht, erhält gegen Vorlage des Ausweises die Wahlunterlagen." Also strenge Kontrolle.

Erstaunlich ist ein weiterer Punkt. Während bei der Wahl zum Stadtrat nur die Namen der Kandidaten auf den Stimmzetteln vermerkt sind, finden sich bei der Wahl für den Rat der Betagten die vollständigen Adressen der Aspiranten auf der langen Liste. Das Rathaus verweist auf die Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirats, dort stehe: "Jeder Stimmzettel enthält Familienname, Vorname und Anschrift der Bewerberin oder des Bewerbers."

Trotzdem, ist das statthaft? Eine Anfrage beim Amt des Landesdatenschutzbeauftragten in Hannover. Dort verweist man auf das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG), das "regelt für die Wahl des Stadtrates in Paragraph 29 den Inhalt von Stimmzetteln. Die Veröffentlichung der Adresse von Kandidaten und Kandidatinnen ist von der Regelung nicht (mehr) vorgesehen". Gleichwohl dürfe die Stadt eben durch ihre eigene Wahlordnung wohl die Adressen veröffentlichen.

Das Bauchgrummeln der Datenschützer ist aber deutlich. Denn sie schreiben: "Fraglich ist, ob die Veröffentlichung der Adresse der Kandidaten und Kandidatinnen auf einem Stimmzettel wirklich erforderlich ist, um die Wahl durchzuführen. Denn für eine Kontaktaufnahme wären auch andere Wege möglich."

Bleibt am Ende die Frage, ob das Vorgehen der Stadt rechtssicher ist. Da sich unter den Kandidaten, die in die Delegiertenversammlung und später in den Beirat wollen, einige langjährige und äußerst streitbare (Alt-)Politiker befinden, könnten noch Überraschungen ins Haus stehen.
Carlo Eggeling

Die Aufgaben des Seniorenbeirats umreißt die Geschäftsordnung (in Auszügen) so:

+ Die fünf Mitglieder des Seniorenbeirats werden von der Delegierten-Versammlung gewählt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Bis zur jeweiligen Neuwahl bleibt der Seniorenbeirat im Amt.

+ Vorschlagsrecht zur Kandidaten-Benennung für die Delegierten-Versammlung haben alle Gruppen und Vereinigungen, die sich der Seniorenarbeit zugewandt haben. Die Bewerbung von Einzelpersonen ist zulässig. Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Vertreterin oder einen Vertreter.

+ Zu den Aufgaben des Seniorenbeirats gehören Entsendung von Vertretungen in die Ausschüsse des Rates, Beratung und Unterstützung von Rat und Verwaltung der Stadt Lüneburg und den Trägern der Altenarbeit in allen Fragen, die die ältere Generation betreffen, Stellungnahme zu Themen, die im Zusammenhang mit der Lebensgestaltung der älteren Generation stehen, Mitgestaltung bei der Weiterentwicklung der Sozialplanung im Interesse der älteren Generation, Beratung aller älteren Personen in persönlichen und allgemeinen Fragen und Problembereichen.

+ Der Seniorenbeirat versteht sich nicht als Konkurrenz zu Verbänden und freier Wohlfahrtspflege.

Die Fotos zeigen Den Wahlschein und die Benachrichtigung.

© Fotos: ca


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