Lüneburg, am Samstag den 26.04.2025

Ein Dritter will auf den Blaulicht-Markt

von Carlo Eggeling am 03.03.2025


Muss der Landkreis den Rettungsdienst zwischen Amelinghausen und Zeetze neu organisieren? Die Frage ergibt sich nach einem jetzt bekanntgewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts. Kurz gesagt, die Richter halten die bisherige Praxis für nicht rechtskonform. Geklagt hatte der private Anbieter Falck aus Hannover. Der war nach eigener Darstellung in der Vergangenheit bei Bewerbungen leer ausgegangen. Nachdem 2022 ein Unternehmen, das Krankentransporte angeboten hatte, den Betrieb in der Region eingestellt hatte, hatten ASB und DRK auch diesen Part übernommen, die beiden betreiben den Rettungsdienst nach einem Vertrag seit 1993 in dieser Weise. Das schmeckte den Hannoveranern nicht. Klage. Gewonnen.

Der Landkreis wolle die Entscheidung nicht hinnehmen, sagt Sprecher Karsten Schulz. Die Einschätzung der Verwaltung: "Der Landkreis Lüneburg hält die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg für falsch. Sie widerspricht auch den Entscheidungen des zuständigen Vergabegerichts sowie dem erklärten Willen des Gesetzgebers. Der Landkreis Lüneburg wird daher Berufung gegen das Urteil beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen."

Die Antwort zeigt, die Sache ist kompliziert, daher sehr vereinfacht zusammengefasst der Fall. Das Verwaltungsgericht erklärt den Hintergrund. Das Unternehmen stellte das Vorgehen der sogenannten Vergabekammer infrage und beschwerte sich. Die Kammer wies die Firma ab, die wiederum zog vor den "Vergabesenat" des Oberlandesgerichts in Celle. Die Entscheidung: Das Verwaltungsgericht in Lüneburg möge übernehmen, es könne durch den "Dauerauftrag" an die beiden gemeinnützigen Organisationen ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen.

Eine Gerichtssprecherin erklärte auf Nachfrage: Nach Auffassung der Lüneburger Richter konnte der Landkreis das Vergaberecht zwar anwenden, aber nicht ewig. Wörtlich: "Die Klägerin habe einen Anspruch darauf, dass der Landkreis die Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 1993 kündige. Denn bei Fortexistenz dieses Vertrags sei anzunehmen, dass auch mittel- und langfristig vertragsgegenständliche Leistungen oder in Zukunft auftretende zusätzliche Bedarfe in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport nicht ausgeschrieben würden, womit die Klägerin, räumte man ihr keinen Anspruch auf Kündigung des Vertrags ein, weiterhin vom diesbezüglichen Bieterwettstreit ausgeschlossen bliebe."

So geht der Rechtsstreit weiter, bis das Oberverwaltungsgericht entscheidet. Der Markt für den Rettungsdienst ist hart umkämpft. Wie in der Vergangenheit berichtet, beklagen ASB und DRK den großen Kostendruck. Die Krankenkassen als Finanziers würden bei den Verhandlungen mit dem Landkreis versuchen, ihre Ausgaben zu senken. Ein dritter Konkurrent dürfte den Druck auf die beiden bisherigen Anbieter nicht verringern. Zunäcjhst aber bleibt alles beim alten, ASB und DRK bleiben die Blaulicht-Piloten im Landkreis. Carlo Eggeling

© Fotos: ca / Archiv


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