Detlev Schulz-Hendel und Pascal Mennen: Entlastung bei der Wassergebühr kommt vor allem den Spo
von Bündnis90 / Die GRÜNEN am 04.10.2024Lüneburg. Die etwa 9200 Sportvereine in Niedersachsen werden Ende dieses Jahres viel Geld gespart haben, weil sie bis zu einer gewissen Grenze von der Gebühr zur Wasserentnahme befreit sind. Mit rückwirkender Geltung für das gesamte Jahr 2024 fallen für das Bewässern von beispielsweise Fußball- und Tennisplätze keine Gebühren mehr an. Das entsprechende Wassergesetz hat der Landtag kürzlich verabschiedet. „Das ist ein klares Zeichen dafür, dass die Landesregierung die wichtige Arbeit in den Sportvereinen weiter stärken will“, sagt dazu der grüne Landtagsabgeordnete Schulz-Hendel. Sport habe eine hohe Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es mache eben mehr Spaß, Fußball auf einem grünen Rasen oder Tennis auf einem nicht staubenden Ascheplatz zu spielen, so Schulz-Hendel.
Um gleichzeitig weiterhin einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu setzen, ist im neuen Wassergesetz des Landes eine Begrenzung auf jährlich 5000 Kubikmeter Wasser ohne Entnahmegebühr vorgesehen. Das entspricht der Größenordnung von etwa zwei bis drei Sportplätzen und deren regelmäßiger Bewässerung. „Damit ist eine ausgewogene Lösung geschaffen, die sowohl den Sport als auch die Nachhaltigkeit fördert“, findet der grüne Landtagsabgeordnete Pascal Mennen.
Entlastet werden nach auch Privatunternehmen. Sie mussten in den vergangenen Jahren inflationsbedingt eine starke Anhebung der Wasserentnahmegebühr verkraften, profitieren jetzt aber von einer Ermäßigung. „Betriebe aus Niedersachsen stehen in harter Konkurrenz mit Unternehmen aus anderen Bundesländern. Rot-Grün hebt diese Wettbewerbsverzerrung jetzt auf, indem die Gebühren für die Wasserentnahme gesenkt werden“, stellt Mennen fest.
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