Das nächste Seniorenheim steckt in Schwierigkeiten
von Carlo Eggeling am 27.02.2024Die Muttergesellschaft der Seniorenresidenz an der Neuen Sülze hat eine Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Bochum beantragt. Die "Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH" hat ihren Sitz in Herne in Nordrhein-Westfalen. In Pressemitteilungen und Berichten unter anderem der WAZ ist nachzulesen, dass der Betrieb in den Einrichtungen in NRW, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Schlewig-Holstein und Lüneburg "vollumfänglich" weitergeführt werden soll. Betroffen sind demzufolge 600 Mitarbeiter.
Das Seniorenheim ist kein Einzelfall, mehrere Einrichtungen wie etwa in Amelinghausen schlossen in den vergangenen Monaten.
Auf eine Nachfrage in Lüneburg kam der Hinweis, LA möge die Zentrale in Herne anrufen, dort hieß es, eine Agentur sei mit der Öffentlichkeitsarbeit beauftragt. Mehrere Anrufe dort blieben erfolglos, es ging niemand ans Telefon. Dem Vernehmen nach soll das Unternehmen in der Vergangenheit Gehälter nicht pünktlich überwiesen haben. Nun seien die Zahlungen aber durch das vorläufige Insolvenzverfahren gesichert.
Dr. Harald Pfannkuch, Geschäftsführer der GBS, wird in der Pressemitteilung so zitiert: „Wir stehen zusammen mit Pflegediensten in der gesamten Bundesrepublik vor strukturbedingten Schwierigkeiten wie Unterfinanzierung und Fachkräftemangel. Uns ist es ein Anliegen, unseren Versorgungsauftrag ernst zu nehmen und unser vielseitiges Leistungsspektrum in bester Qualität langfristig und zukunftssicher anzubieten. Die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Position für die GBS verdeutlicht unsere Verpflichtung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch den uns anvertrauten Personen.“ Eingeschaltete Fachleute sollen das Unternehmen "restrukturieren".
Mit einer Insolvenz in Eigenverwaltung haben zahlungsunfähige Unternehmen die Chance, unter Aufsicht eines sogenannten Sachwalters die Insolvenzmasse, also im Prinzip das Unternehmen, selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Ein Sachwalter soll sowohl Interessen der Firma als auch der Gläubiger berücksichtigen. Dadurch, dass das die Gesellschaft beispielsweise Insolvenzausfallgeld über die Arbeitsverwaltung beantragen kann, kommt es zu einer wirtschaftlichen Entlastung. Carlo Eggeling
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