Lüneburg, am Samstag den 26.04.2025

Briefwahlbüro im Lüneburger Rathaus öffnet – neuer Service für Online-Antrag

von Winfried Machel am 05.09.2022


HANSESTADT LÜNEBURG. – Die Landtagswahl für Niedersachsen steht an am Sonntag, 9. Oktober 2022. Die Vorbereitungen laufen auf allen Ebenen. Das Briefwahlbüro der Hansestadt Lüneburg ist ab Montag, 5. September, geöffnet. Ein Überblick:

 

à          Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen der Stadt liegen alle bereits bei der Post. Sie sollten bis spätestens 18. September in den Briefkästen der Wahlberechtigten ankommen.

 

à          Briefwahl beantragen

Neuer Service der Stadt: Auf den Wahlbenachrichtigungen findet sich ein QR-Code, der direkt zum Online-Wahlscheinantrag auf der städtischen Homepage führt.

Die Seite kann natürlich auch direkt aufgerufen werden unter:

www.hansestadt-lueneburg.de/wahlen2022

 

Ein Antrag auf Briefwahl kann auch per Post gestellt werden (nähere Hinweise auf der Wahlbenachrichtigung) oder persönlich im Briefwahlbüro. Nach Möglichkeit sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung (mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite) sowie Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Das erleichtert die Antragsbearbeitung und vermeidet ggf. die Wartezeit im Briefwahlbüro.

 

à          Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über Waagestraße und Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich.

Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, am Freitag vor der Wahl (7. Oktober) von 8 bis 13 Uhr. Am Montag, 3. Oktober ist das Briefwahlbüro wegen des Tages der deutschen Einheit geschlossen.

Wer persönlich vorbeikommt, kann die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl in Empfang nehmen und auch gleich vor Ort wählen. Ebenso ist es möglich, die Unterlagen mitzunehmen und z.B. zuhause zu wählen.

Beim Betreten des Briefwahlbüros besteht grundsätzlich Maskenpflicht.

Telefonischer Kontakt zum Briefwahlbüro für Rückfragen: (04131) 309-3200.

 

à          Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wer bis zum 18. September keine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl erhalten hat, aber meint wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Briefwahlbüro melden und nachhaken. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, aber die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann spätestens bis zum 23. September 2022 schriftlich einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.

 

Wahlberechtigt ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

1.            das 18 Lebensjahr vollendet hat und

2.            seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

 

Nähre Auskünfte zum Wahlrecht erteilt das Briefwahlbüro.

 

 

Bildunterschriften:

- Das Briefwahlbüro der Stadt für die Landtagswahl ist wieder geöffnet im Rathaus (Hansekontor, Zugang über den Rathausgarten, Waagestraße, Eingang E).

 

- Ben Gschwentner (links) und Justin Lipka vom Briefwahl-Team der Stadt zeigen die Stimmzettel für die Landtagswahl

© Fotos: Hansestadt Lüneburg


Kommentare Kommentare


Zu diesem Artikel wurden bisher keine Kommentare abgegeben.



Kommentar posten Kommentar posten

Ihr Name*:

Ihre E-Mailadresse*:
Bleibt geheim und wird nicht angezeigt

Ihr Kommentar:



Lüneburg Aktuell auf Facebook