Lüneburg, am Sonntag den 08.09.2024

Blauzungenkrankheit tritt bei Schaf

von Landkreis Lüneburg am 23.07.2024


Betreff: Blauzungenkrankheit tritt bei Schaf in der Samtgemeinde Dahlenburg auf: Veterinäramt empfiehlt Impfung zur Eindämmung der Krankheit // Medien-Info Landkreis Lüneburg

Blauzungenkrankheit tritt bei Schaf in der Samtgemeinde Dahlenburg auf:
Veterinäramt empfiehlt Impfung zur Eindämmung der Krankheit

(lk) In der Samtgemeinde Dahlenburg im Landkreis Lüneburg ist bei einem Schaf die Blauzungenkrankheit vom Typ 3 (BTV-3) festgestellt worden. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Für Halterinnen und Halter im Landkreis Lüneburg wird durch den bestätigten Fall das Verbringen von Wiederkäuern in von der Blauzungenkrankheit freie Gebiete eingeschränkt.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nur Wiederkäuer betrifft. Sie wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Gegen die Krankheit steht derzeit kein zugelassener Impfstoff in der Europäischen Union zur Verfügung. Daher wurde die Anwendung von drei nicht zugelassenen Impfstoffen gegen BTV-3 unter bestimmten Auflagen seit dem 7. Juni 2024 gestattet. Die Impfstoffe sollen die Verbreitung des Virus vermindern und die klinischen Symptome bei den Tieren verringern oder ganz verhindern. Die Impfung der Wiederkäuer, besonders von Schafen und Ziegen, wird neben der Behandlung mit Repellentien dringend empfohlen. Die praktizierenden Tierärzte beraten hierzu.

Durch einen Ausbruch in Niedersachsen verliert das gesamte Bundesland den sogenannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der Handel mit Tieren, die sich infizieren könnten – also Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer – ist nur unter strengen Auflagen möglich. So müssen diese Tiere beim Transport in seuchenfreie Gebiete auf eine Infektion untersucht und mit Mitteln zur Abwehr von Gnitzen behandelt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, dass bereits befallene Tiere das Virus oder die Mücken nicht weitertragen. Eine Liste mit Bestimmungen für den Transport befindet sich auf der Internetseite des niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft.

Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Freiheitsstatus wiedererlangt hat. Dafür ist es entweder erforderlich, dass alle Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden oder dass in ganz Niedersachsen zwei Jahre lang keine Fälle von Blauzungenkrankheit mehr auftreten. Niedersachsen gilt seit einem Ausbruch der Krankheit im Oktober 2023 im Landkreis Ammerland nicht mehr als Blauzungenkrankheit-freies Gebiet.

Weitere Informationen sowie die derzeitige Verbreitung in Europa finden Sie unter: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder der Telefonnummer 04131/26-1413 erreichbar.

© Fotos: Pixabay


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